Föhrden-Barl

SH
Schleswig-Holstein Segeberg PLZ 25563 291 Einwohner
Grundsteuer A 280 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 375 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01060021

Grundsteuer für Föhrden-Barl berechnen
Auf einen Blick

So steht Föhrden-Barl im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 375 % liegt Föhrden-Barl auf Platz 729 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 33 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Föhrden-Barl liegt 46 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Segeberg

Von den 95 Gemeinden im Kreis Segeberg hat Föhrden-Barl den 50.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 384 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 375 % gestiegen (+25 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Föhrden-Barl

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Föhrden-Barl 375 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 46 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 225,00 € im Jahr bzw. 56,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 375 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 375 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Föhrden-Barl.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Föhrden-Barl

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 315 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 315 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 315 % 350 % 0 %
2025 280 % 375 % +25 %
2026 280 % 375 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Segeberg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Segeberg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
43 Krems II 378 390 % 2026
44 Sülfeld 3.343 390 % 2026
45 Wakendorf I 488 390 % 2026
46 Groß Kummerfeld 1.920 387 % 2026
47 Geschendorf 540 380 % 2026
48 Großenaspe 3.098 380 % 2026
49 Hartenholm 1.879 380 % 2026
50 Föhrden-Barl 291 375 % 2026
51 Kisdorf 3.960 375 % 2026
52 Klein Rönnau 1.897 373 % 2026
53 Hardebek 482 370 % 2026
54 Lentföhrden 2.550 370 % 2026
55 Norderstedt 83.196 370 % 2026
56 Seedorf 2.193 370 % 2026
57 Rickling 3.078 368 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (95 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Föhrden-Barl

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Föhrden-Barl?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Föhrden-Barl bei 375 %, für die Grundsteuer A bei 280 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Föhrden-Barl hoch?

Mit 375 % liegt Föhrden-Barl auf Platz 729 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 33 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Föhrden-Barl den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 375 % gestiegen (+25 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Föhrden-Barl?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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