Grundsteuer-Hebesatz Elsdorf-Westermühlen
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Elsdorf-Westermühlen in Schleswig-Holstein.
Elsdorf-Westermühlen
SHBerechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058047
Was bedeutet der Hebesatz von 330 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 330 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Elsdorf-Westermühlen.
Hebesatz-Entwicklung in Elsdorf-Westermühlen
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 330 % | 330 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 330 % | 330 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 330 % | 330 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Wesenberg | 1.643 | 389 % | 2025 |
| Böklund | 1.676 | 569 % | 2025 |
| Sieverstedt | 1.636 | 580 % | 2025 |
| Kollmar | 1.629 | 362 % | 2025 |
| Selent | 1.695 | 540 % | 2025 |
| Gremersdorf | 1.615 | 252 % | 2025 |
Grundsteuer in Elsdorf-Westermühlen
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Elsdorf-Westermühlen?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Elsdorf-Westermühlen bei 330 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Elsdorf-Westermühlen?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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