Elsdorf-Westermühlen

SH
Schleswig-Holstein Rendsburg-Eckernförde PLZ 24800 1.587 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 340 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +10 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058047

Grundsteuer für Elsdorf-Westermühlen berechnen
Auf einen Blick

So steht Elsdorf-Westermühlen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 340 % liegt Elsdorf-Westermühlen auf Platz 867 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 20 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Elsdorf-Westermühlen liegt 81 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Von den 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat Elsdorf-Westermühlen den 120.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 397 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 340 % gestiegen (+10 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Elsdorf-Westermühlen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Elsdorf-Westermühlen 340 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 81 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 204,00 € im Jahr bzw. 51,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 340 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 340 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Elsdorf-Westermühlen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Elsdorf-Westermühlen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2025 330 % 330 % 0 %
2026 330 % 340 % +10 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
114 Schülp b. Rendsburg 1.046 350 % 2026
115 Barkelsby 1.532 349 % 2026
116 Meezen 349 348 % 2026
117 Wapelfeld 310 348 % 2026
118 Tappendorf 325 346 % 2026
119 Brodersby 698 342 % 2026
120 Dörphof 733 340 % 2026
121 Elsdorf-Westermühlen 1.587 340 % 2026
122 Krogaspe 457 340 % 2026
123 Ostenfeld (Rendsburg) 596 340 % 2026
124 Gammelby 501 339 % 2026
125 Negenharrie 368 339 % 2026
126 Todenbüttel 1.082 338 % 2026
127 Schönbek 214 337 % 2026
128 Haßmoor 251 334 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (165 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Elsdorf-Westermühlen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Elsdorf-Westermühlen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Elsdorf-Westermühlen bei 340 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Elsdorf-Westermühlen hoch?

Mit 340 % liegt Elsdorf-Westermühlen auf Platz 867 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 20 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Elsdorf-Westermühlen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 340 % gestiegen (+10 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Elsdorf-Westermühlen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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