Busdorf

SH
Schleswig-Holstein PLZ 24866 2.029 Einwohner
Grundsteuer A 274 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 497 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +137 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059018

Grundsteuer für Busdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 497 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 497 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Busdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Busdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 %
2023 (vor der Reform) 330 % 360 % +30 %
2024 (vor der Reform) 330 % 360 % 0 %
2025 274 % 497 % +137 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Lohe-Rickelshof 2.044 566 % 2025
Lindewitt 2.011 380 % 2025
Fleckeby 2.010 436 % 2025
Bordelum 2.062 470 % 2025
Hennstedt 2.064 410 % 2025
Rantrum 1.975 560 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Busdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Busdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Busdorf bei 497 %, für die Grundsteuer A bei 274 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Busdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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