Busdorf

SH
Schleswig-Holstein Schleswig-Flensburg PLZ 24866 1.984 Einwohner
Grundsteuer A 274 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 497 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059018

Grundsteuer für Busdorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Busdorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 497 % liegt Busdorf auf Platz 308 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 72 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Busdorf liegt 76 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Schleswig-Flensburg

Von den 123 Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg hat Busdorf den 66.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 475 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 497 % gestiegen (+167 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %).

Rechenbeispiel für Busdorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Busdorf 497 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 76 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 298,20 € im Jahr bzw. 74,55 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 497 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 497 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Busdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Busdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 360 % +30 %
2024 (vor der Reform) 330 % 360 % 0 %
2025 274 % 497 % +137 %
2026 274 % 497 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Schleswig-Flensburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
59 Oersberg 262 500 % 2026
60 Rabenkirchen-Faulück 640 500 % 2026
61 Sollerup 456 500 % 2026
62 Süderhackstedt 359 500 % 2026
63 Taarstedt 928 500 % 2026
64 Twedt 475 500 % 2026
65 Wanderup 2.711 500 % 2026
66 Busdorf 1.984 497 % 2026
67 Dörpstedt 589 497 % 2026
68 Harrislee 11.825 489 % 2026
69 Steinbergkirche 2.967 480 % 2026
70 Tarp 5.910 480 % 2026
71 Wohlde 518 480 % 2026
72 Borgwedel 712 479 % 2026
73 Bergenhusen 728 472 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (123 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Busdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Busdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Busdorf bei 497 %, für die Grundsteuer A bei 274 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Busdorf hoch?

Mit 497 % liegt Busdorf auf Platz 308 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 72 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Busdorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 497 % gestiegen (+167 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Busdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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