Grundsteuer-Hebesatz Brokdorf
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Brokdorf in Schleswig-Holstein.
Brokdorf
SHBerechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01061018
Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Brokdorf.
Hebesatz-Entwicklung in Brokdorf
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 270 % | 270 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 270 % | 270 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 270 % | 270 % | 0 % |
| 2025 | 300 % | 350 % | +80 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Brekendorf | 1.000 | 354 % | 2025 |
| Ottendorf | 997 | 527 % | 2025 |
| Schülp b. Rendsburg | 1.018 | 350 % | 2025 |
| Hohenfelde | 1.018 | 231 % | 2025 |
| Windeby | 1.018 | 353 % | 2025 |
| Seeth-Ekholt | 1.020 | 426 % | 2025 |
Grundsteuer in Brokdorf
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Brokdorf?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Brokdorf bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Brokdorf?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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