Böel

SH
Schleswig-Holstein PLZ 24401 699 Einwohner
Grundsteuer A 340 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +80 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01059006

Grundsteuer für Böel berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Böel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Böel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 300 %
2023 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %
2025 340 % 380 % +80 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Löwenstedt 697 422 % 2025
Brodersby 702 342 % 2025
Krummwisch 703 387 % 2025
Ulsnis 705 340 % 2024
Neuenbrook 693 595 % 2025
Harmsdorf 693 328 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Böel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Böel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Böel bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Böel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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