Bendorf

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25557 464 Einwohner
Grundsteuer A 90 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 120 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -120 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058014

Grundsteuer für Bendorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 120 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 120 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 280 % 280 %
2023 (vor der Reform) 240 % 240 % -40 %
2024 (vor der Reform) 240 % 240 % 0 %
2025 90 % 120 % -120 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Hollenbek 464 410 % 2025
Damendorf 465 382 % 2025
Nordhackstedt 465 254 % 2025
Rathjensdorf 466 506 % 2025
Wobbenbüll 462 557 % 2025
Sahms 460 285 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Bendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bendorf bei 120 %, für die Grundsteuer A bei 90 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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