Bendorf

SH
Schleswig-Holstein Rendsburg-Eckernförde PLZ 25557 469 Einwohner
Grundsteuer A 90 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 120 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01058014

Grundsteuer für Bendorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Bendorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 120 % liegt Bendorf auf Platz 1086 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 2 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Bendorf liegt 301 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Von den 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat Bendorf den 165.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 397 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 280 % auf 120 % gesunken (-160 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 240 %).

Rechenbeispiel für Bendorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bendorf 120 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 301 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 72,00 € im Jahr bzw. 18,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 120 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 120 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 280 % 280 % –
2023 (vor der Reform) 240 % 240 % -40 %
2024 (vor der Reform) 240 % 240 % 0 %
2025 90 % 120 % -120 %
2026 90 % 120 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
151 Nienborstel 604 306 % 2026
152 Altenhof 296 300 % 2026
153 Brinjahe 111 300 % 2026
154 Rickert 1.009 300 % 2026
155 Warder 699 300 % 2026
156 Oldenbüttel 255 298 % 2026
157 Grauel 267 296 % 2026
158 Bornholt 178 295 % 2026
159 Arpsdorf 340 290 % 2026
160 Seefeld 317 273 % 2026
161 Hörsten 66 270 % 2026
162 Rade b. Rendsburg 220 260 % 2026
163 Lütjenwestedt 530 245 % 2026
164 Thumby 373 200 % 2026
165 Bendorf 469 120 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (165 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bendorf bei 120 %, für die Grundsteuer A bei 90 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Bendorf hoch?

Mit 120 % liegt Bendorf auf Platz 1086 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 2 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bendorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 280 % auf 120 % gesunken (-160 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 240 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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