Barnitz

SH
Schleswig-Holstein PLZ 23858 848 Einwohner
Grundsteuer A 440 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 332 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +13 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01062008

Grundsteuer für Barnitz berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 332 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 332 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Barnitz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Barnitz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 302 % 317 %
2023 (vor der Reform) 302 % 317 % 0 %
2024 (vor der Reform) 303 % 319 % +2 %
2025 440 % 332 % +13 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Stolk 847 406 % 2025
Schillsdorf 846 335 % 2024
Joldelund 845 545 % 2025
Helse 842 433 % 2025
Loose 842 396 % 2025
Kronprinzenkoog 841 441 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Barnitz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Barnitz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Barnitz bei 332 %, für die Grundsteuer A bei 440 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Barnitz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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