Bahrenfleth

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25569 571 Einwohner
Grundsteuer A 422 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 504 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +114 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01061006

Grundsteuer für Bahrenfleth berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 504 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 504 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bahrenfleth.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bahrenfleth

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 390 %
2023 (vor der Reform) 370 % 390 % 0 %
2024 (vor der Reform) 370 % 390 % 0 %
2025 422 % 504 % +114 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Behrendorf 571 398 % 2025
Groß Rönnau 571 320 % 2024
Gönnebek 570 420 % 2025
Raa-Besenbek 573 444 % 2025
Seedorf 569 300 % 2025
Kalübbe 568 515 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Bahrenfleth

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bahrenfleth?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bahrenfleth bei 504 %, für die Grundsteuer A bei 422 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bahrenfleth?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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