Torgau

SN
Sachsen PLZ 04860 19.987 Einwohner
Grundsteuer A 250 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 391 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +31 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14730310

Grundsteuer für Torgau berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 391 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 391 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Torgau.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Torgau

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 250 % 360 %
2023 (vor der Reform) 250 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 250 % 360 % 0 %
2025 391 % +31 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Borna 20.009 420 % 2024
Reichenbach im Vogtland 19.934 490 % 2025
Coswig 20.441 300 % 2025
Werdau 20.761 440 % 2025
Schkeuditz 19.104 339 % 2025
Annaberg-Buchholz 18.967 400 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Torgau

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Torgau?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Torgau bei 391 %, für die Grundsteuer A bei 250 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Torgau?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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