Stolpen

SN
Sachsen PLZ 01833 5.440 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 365 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -65 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14628380

Grundsteuer für Stolpen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 365 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 365 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Stolpen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Stolpen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 430 %
2023 (vor der Reform) 310 % 430 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 430 % 0 %
2025 365 % -65 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bad Gottleuba-Berggießhübel 5.403 435 % 2025
Rackwitz 5.494 415 % 2025
Nünchritz 5.385 400 % 2025
Grünhain-Beierfeld 5.504 495 % 2025
Großpösna 5.505 315 % 2025
Wiedemar 5.522 340 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Stolpen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stolpen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Stolpen bei 365 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stolpen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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