Marienberg

SN
Sachsen PLZ 09496 16.165 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 420 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14521390

Grundsteuer für Marienberg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 420 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 420 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Marienberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Marienberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 420 %
2023 (vor der Reform) 310 % 420 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 420 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Wurzen 16.150 400 % 2024
Markranstädt 16.230 300 % 2025
Taucha 15.861 320 % 2025
Eilenburg 16.613 416 % 2025
Schwarzenberg/Erzgeb. 15.621 450 % 2025
Heidenau 16.724 370 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Marienberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Marienberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Marienberg bei 420 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Marienberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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