Oßling

SN
Sachsen Bautzen PLZ 01920 2.187 Einwohner
Grundsteuer A 360 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -100 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14625420

Grundsteuer für Oßling berechnen
Auf einen Blick

So steht Oßling im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 380 % liegt Oßling auf Platz 301 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 24 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen liegt bei 405 %, Oßling liegt 25 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Bautzen

Von den 57 Gemeinden im Kreis Bautzen hat Oßling den 39.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 402 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 480 % auf 380 % gesunken (-100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 480 %).

Rechenbeispiel für Oßling

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Oßling 380 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 405 €, also 25 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 228,00 € im Jahr bzw. 57,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oßling.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oßling

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 480 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 480 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 480 % 0 %
2025 – 380 % -100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Bautzen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Bautzen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
35 Ottendorf-Okrilla 9.880 390 % 2025
36 Doberschau-Gaußig 4.164 385 % 2025
37 Radeberg 18.667 385 % 2025
38 Schirgiswalde-Kirschau 5.754 382 % 2025
39 Großröhrsdorf 9.480 380 % 2025
40 Laußnitz 1.792 380 % 2025
41 Malschwitz 4.735 380 % 2025
42 Oßling 2.187 380 % 2025
43 Ralbitz-Rosenthal 1.725 380 % 2025
44 Rammenau 1.306 380 % 2025
45 Wachau 4.226 380 % 2025
46 Wilthen 4.596 380 % 2024
47 Burkau 2.540 375 % 2025
48 Cunewalde 4.417 375 % 2025
49 Haselbachtal 3.809 375 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (57 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Oßling

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oßling?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oßling bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 360 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Oßling hoch?

Mit 380 % liegt Oßling auf Platz 301 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 24 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Oßling den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 480 % auf 380 % gesunken (-100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 480 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oßling?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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