Lichtenstein/Sa.

SN
Sachsen PLZ 09350 10.941 Einwohner
Grundsteuer A 518 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 444 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -29 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14524160

Grundsteuer für Lichtenstein/Sa. berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 444 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 444 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lichtenstein/Sa..

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lichtenstein/Sa.

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 368 % 473 %
2023 (vor der Reform) 368 % 473 % 0 %
2024 (vor der Reform) 368 % 473 % 0 %
2025 518 % 444 % -29 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Oelsnitz/Erzgeb. 11.009 350 % 2025
Ebersbach-Neugersdorf 11.030 440 % 2024
Bannewitz 11.142 400 % 2024
Stollberg/Erzgeb. 11.153 450 % 2024
Bischofswerda 10.682 420 % 2024
Mülsen 10.678 325 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lichtenstein/Sa.

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lichtenstein/Sa.?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lichtenstein/Sa. bei 444 %, für die Grundsteuer A bei 518 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lichtenstein/Sa.?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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