Großpostwitz/O.L.

SN
Sachsen Bautzen PLZ 02692 2.694 Einwohner
Grundsteuer A 315 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 430 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Sachsen: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,36 ‰  |  Nichtwohnen: 0,72 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14625190

Grundsteuer für Großpostwitz/O.L. berechnen
Auf einen Blick

So steht Großpostwitz/O.L. im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 430 % liegt Großpostwitz/O.L. auf Platz 111 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen liegt bei 405 %, Großpostwitz/O.L. liegt 25 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Bautzen

Von den 57 Gemeinden im Kreis Bautzen hat Großpostwitz/O.L. den 11.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 402 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Großpostwitz/O.L. unverändert geblieben.

Rechenbeispiel für Großpostwitz/O.L.

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Großpostwitz/O.L. 430 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 405 €, also 25 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 258,00 € im Jahr bzw. 64,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 430 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,36 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 430 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Großpostwitz/O.L..

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Großpostwitz/O.L.

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 315 % 430 % –
2023 (vor der Reform) 315 % 430 % 0 %
2024 (vor der Reform) 315 % 430 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Bautzen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Bautzen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
4 Neukirch 1.585 475 % 2025
5 Nebelschütz 1.149 455 % 2025
6 Panschwitz-Kuckau 2.017 450 % 2025
7 Neukirch/Lausitz 4.714 448 % 2024
8 Göda 2.907 440 % 2025
9 Spreetal 1.674 440 % 2024
10 Weißenberg 3.004 440 % 2024
11 Großpostwitz/O.L. 2.694 430 % 2024
12 Räckelwitz 1.126 430 % 2025
13 Elsterheide 3.241 425 % 2024
14 Bischofswerda 10.519 420 % 2024
15 Crostwitz 1.034 420 % 2024
16 Königsbrück 4.642 413 % 2025
17 Königswartha 3.305 410 % 2025
18 Radibor 3.060 410 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (57 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Großpostwitz/O.L.

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Großpostwitz/O.L.?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Großpostwitz/O.L. bei 430 %, für die Grundsteuer A bei 315 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Großpostwitz/O.L. hoch?

Mit 430 % liegt Großpostwitz/O.L. auf Platz 111 von 418 Gemeinden in Sachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 70 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Großpostwitz/O.L. den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Großpostwitz/O.L. unverändert geblieben. Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Großpostwitz/O.L.?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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