Wegeleben

ST
Sachsen-Anhalt PLZ 38828 2.389 Einwohner
Grundsteuer A 560 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 450 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +70 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15085365

Grundsteuer für Wegeleben berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 450 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 450 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wegeleben.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wegeleben

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 380 %
2023 (vor der Reform) 400 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 380 % 0 %
2025 560 % 450 % +70 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Wallhausen 2.381 402 % 2024
Osterfeld 2.362 400 % 2024
Schwanebeck 2.347 440 % 2025
Kretzschau 2.345 380 % 2024
Bad Bibra 2.533 402 % 2024
Eckartsberga 2.241 318 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Wegeleben

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wegeleben?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wegeleben bei 450 %, für die Grundsteuer A bei 560 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wegeleben?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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