Teuchern

ST
Sachsen-Anhalt PLZ 06682 7.811 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 430 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +53 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15084490

Grundsteuer für Teuchern berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 430 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 430 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Teuchern.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Teuchern

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 377 %
2023 (vor der Reform) 350 % 377 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 377 % 0 %
2025 450 % 430 % +53 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Elsteraue 7.796 595 % 2025
Barby 7.855 520 % 2025
Könnern 7.922 430 % 2024
Bismark (Altmark) 7.691 437 % 2025
Bad Schmiedeberg 7.956 430 % 2024
Nordharz 7.659 400 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Teuchern

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Teuchern?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Teuchern bei 430 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Teuchern?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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