Grundsteuer-Hebesatz Oranienbaum-Wörlitz
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Oranienbaum-Wörlitz in Sachsen-Anhalt.
Oranienbaum-Wörlitz
STBerechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15091241
Was bedeutet der Hebesatz von 415 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 415 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oranienbaum-Wörlitz.
Hebesatz-Entwicklung in Oranienbaum-Wörlitz
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 350 % | 380 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 365 % | 415 % | +35 % |
| 2024 (vor der Reform) | 365 % | 415 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen-Anhalt
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Osternienburger Land | 7.991 | 509 % | 2025 |
| Bad Schmiedeberg | 7.956 | 430 % | 2024 |
| Calbe (Saale) | 8.112 | 430 % | 2024 |
| Könnern | 7.922 | 430 % | 2024 |
| Mansfeld | 8.141 | 450 % | 2024 |
| Barby | 7.855 | 520 % | 2025 |
Grundsteuer in Oranienbaum-Wörlitz
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oranienbaum-Wörlitz?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oranienbaum-Wörlitz bei 415 %, für die Grundsteuer A bei 365 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oranienbaum-Wörlitz?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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