Grundsteuer-Hebesatz Osternienburger Land
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Osternienburger Land (Anhalt-Bitterfeld) in Sachsen-Anhalt.
Osternienburger Land
STBerechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15082256
So steht Osternienburger Land im Vergleich da
Im Bundesland
Mit 509 % liegt Osternienburger Land auf Platz 21 von 218 Gemeinden in Sachsen-Anhalt (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 91 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Sachsen-Anhalt liegt bei 422 %, Osternienburger Land liegt 87 Prozentpunkte darüber.
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Von den 10 Gemeinden im Kreis Anhalt-Bitterfeld hat Osternienburger Land den 2.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 441 %.
Entwicklung
Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 509 % gestiegen (+59 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %).
Rechenbeispiel für Osternienburger Land
Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Osternienburger Land 509 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 422 €, also 87 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 305,40 € im Jahr bzw. 76,35 € pro Quartal.
Was bedeutet der Hebesatz von 509 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 509 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Osternienburger Land.
Hebesatz-Entwicklung in Osternienburger Land
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 400 % | 450 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 400 % | 450 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 400 % | 450 % | 0 % |
| 2025 | 558 % | 509 % | +59 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Anhalt-Bitterfeld
| Platz | Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Südliches Anhalt | 12.778 | 580 % | 2025 |
| 2 | Osternienburger Land | 7.880 | 509 % | 2025 |
| 3 | Aken (Elbe) | 7.050 | 500 % | 2025 |
| 4 | Köthen (Anhalt) | 23.831 | 480 % | 2024 |
| 5 | Muldestausee | 11.435 | 400 % | 2024 |
| 6 | Zerbst/Anhalt | 20.779 | 400 % | 2024 |
| 7 | Bitterfeld-Wolfen | 36.186 | 390 % | 2024 |
| 8 | Zörbig | 8.787 | 390 % | 2024 |
| 9 | Raguhn-Jeßnitz | 8.614 | 380 % | 2025 |
| 10 | Sandersdorf-Brehna | 14.012 | 380 % | 2024 |
Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (10 Gemeinden).
Grundsteuer in Osternienburger Land
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Osternienburger Land?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Osternienburger Land bei 509 %, für die Grundsteuer A bei 558 % (Stand 2025).
Ist der Hebesatz in Osternienburger Land hoch?
Mit 509 % liegt Osternienburger Land auf Platz 21 von 218 Gemeinden in Sachsen-Anhalt (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 91 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.
Hat Osternienburger Land den Hebesatz erhöht?
Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 509 % gestiegen (+59 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Osternienburger Land?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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