Gardelegen

ST
Sachsen-Anhalt PLZ 39638 21.889 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 15081135

Grundsteuer für Gardelegen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Gardelegen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Gardelegen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 380 %
2023 (vor der Reform) 330 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 380 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Burg 22.450 424 % 2024
Zerbst/Anhalt 21.309 400 % 2024
Eisleben, Lutherstadt 22.644 433 % 2024
Salzwedel 23.051 370 % 2024
Quedlinburg, Welterbestadt 23.180 440 % 2024
Staßfurt 23.293 420 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Gardelegen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Gardelegen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Gardelegen bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Gardelegen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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