Mandelbachtal

SL
Saarland PLZ 66399 10.891 Einwohner
Grundsteuer A 460 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 480 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -70 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Saarland: Bundesmodell (modifiziert)

Steuermesszahl Wohnen: 0,34 ‰  |  Nichtwohnen: 0,64 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 10045116

Grundsteuer für Mandelbachtal berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 480 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell (modifiziert) — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,34 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 480 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mandelbachtal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Mandelbachtal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 460 % 550 %
2023 (vor der Reform) 460 % 550 % 0 %
2024 (vor der Reform) 460 % 550 % 0 %
2025 480 % -70 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Saarland

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Kleinblittersdorf 10.912 365 % 2025
Marpingen 10.335 300 % 2025
Kirkel 10.203 475 % 2025
Friedrichsthal 10.163 460 % 2024
Merchweiler 10.143 415 % 2025
Nohfelden 10.040 300 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Mandelbachtal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mandelbachtal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mandelbachtal bei 480 %, für die Grundsteuer A bei 460 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mandelbachtal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Saarland gilt das Bundesmodell (modifiziert). Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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