Weiler bei Bingen

RP
Rheinland-Pfalz Mainz-Bingen PLZ 55413 2.436 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07339063

Grundsteuer für Weiler bei Bingen berechnen
Auf einen Blick

So steht Weiler bei Bingen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Weiler bei Bingen auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Weiler bei Bingen liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Mainz-Bingen

Von den 64 Gemeinden im Kreis Mainz-Bingen hat Weiler bei Bingen den 8.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 453 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Weiler bei Bingen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Weiler bei Bingen 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Weiler bei Bingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Weiler bei Bingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 450 % 465 % +100 %
2024 (vor der Reform) 450 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mainz-Bingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mainz-Bingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
49 Selzen 1.514 465 % 2024
50 Sörgenloch 1.299 465 % 2024
51 Sprendlingen 3.961 465 % 2024
52 Trechtingshausen 968 465 % 2024
53 Uelversheim 1.116 465 % 2024
54 Undenheim 2.920 465 % 2024
55 Waldalgesheim 3.968 465 % 2024
56 Weiler bei Bingen 2.436 465 % 2024
57 Welgesheim 574 465 % 2024
58 Wolfsheim 811 465 % 2024
59 Zornheim 3.577 465 % 2024
60 Zotzenheim 634 465 % 2024
61 Appenheim 1.435 365 % 2024
62 Eimsheim 480 365 % 2025
63 Wintersheim 302 100 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (64 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Weiler bei Bingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Weiler bei Bingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Weiler bei Bingen bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Weiler bei Bingen hoch?

Mit 465 % liegt Weiler bei Bingen auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Weiler bei Bingen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Weiler bei Bingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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