Steinweiler

RP
Rheinland-Pfalz Germersheim PLZ 76872 2.016 Einwohner
Grundsteuer A 451 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07334030

Grundsteuer für Steinweiler berechnen
Auf einen Blick

So steht Steinweiler im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Steinweiler auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Steinweiler liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Germersheim

Von den 31 Gemeinden im Kreis Germersheim hat Steinweiler den höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 465 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Steinweiler

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Steinweiler 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinweiler.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinweiler

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +100 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2025 451 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Germersheim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Germersheim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
17 Minfeld 1.752 465 % 2024
18 Neuburg am Rhein 2.520 465 % 2024
19 Neupotz 1.936 465 % 2024
20 Ottersheim bei Landau 1.851 465 % 2024
21 Rheinzabern 4.958 465 % 2024
22 Rülzheim 8.456 465 % 2024
23 Scheibenhardt 611 465 % 2024
24 Schwegenheim 3.242 465 % 2024
25 Steinweiler 2.016 465 % 2024
26 Vollmersweiler 207 465 % 2024
27 Weingarten (Pfalz) 1.859 465 % 2025
28 Westheim (Pfalz) 1.710 465 % 2024
29 Winden 1.032 465 % 2024
30 Wörth am Rhein 18.350 465 % 2024
31 Zeiskam 2.197 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (31 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinweiler

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinweiler?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinweiler bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 451 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Steinweiler hoch?

Mit 465 % liegt Steinweiler auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Steinweiler den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinweiler?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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