Schifferstadt

RP
Rheinland-Pfalz Rhein-Pfalz-Kreis PLZ 67105 21.392 Einwohner
Grundsteuer A 1150 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 620 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +130 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07338025

Grundsteuer für Schifferstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Schifferstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 620 % liegt Schifferstadt auf Platz 144 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 93 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Schifferstadt liegt 134 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis

Von den 25 Gemeinden im Kreis Rhein-Pfalz-Kreis hat Schifferstadt den höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 483 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 367 % auf 620 % gestiegen (+253 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 490 %).

Rechenbeispiel für Schifferstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Schifferstadt 620 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 134 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 372,00 € im Jahr bzw. 93,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 620 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 620 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schifferstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schifferstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 305 % 367 % –
2023 (vor der Reform) 370 % 490 % +123 %
2024 (vor der Reform) 370 % 490 % 0 %
2025 1150 % 620 % +130 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Schifferstadt 21.392 620 % 2025
2 Limburgerhof 11.619 540 % 2025
3 Dannstadt-Schauernheim 7.460 535 % 2025
4 Böhl-Iggelheim 10.643 525 % 2025
5 Neuhofen 6.971 525 % 2025
6 Hochdorf-Assenheim 3.017 485 % 2025
7 Bobenheim-Roxheim 10.103 478 % 2025
8 Altrip 7.610 465 % 2024
9 Beindersheim 3.470 465 % 2024
10 Birkenheide 3.159 465 % 2024
11 Dudenhofen 6.061 465 % 2024
12 Fußgönheim 2.543 465 % 2024
13 Großniedesheim 1.392 465 % 2024
14 Hanhofen 2.573 465 % 2024
15 Harthausen 3.253 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (25 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Schifferstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schifferstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schifferstadt bei 620 %, für die Grundsteuer A bei 1150 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Schifferstadt hoch?

Mit 620 % liegt Schifferstadt auf Platz 144 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 93 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Schifferstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 367 % auf 620 % gestiegen (+253 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 490 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schifferstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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