Pohl

RP
Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis PLZ 56357 339 Einwohner
Grundsteuer A 370 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07141111

Grundsteuer für Pohl berechnen
Auf einen Blick

So steht Pohl im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Pohl auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Pohl liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Von den 137 Gemeinden im Kreis Rhein-Lahn-Kreis hat Pohl den 68.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 535 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 375 % auf 465 % gestiegen (+90 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 375 %).

Rechenbeispiel für Pohl

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Pohl 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Pohl.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Pohl

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 325 % 375 % –
2023 (vor der Reform) 370 % 465 % +90 %
2024 (vor der Reform) 370 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Lahn-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
108 Mudershausen 457 465 % 2024
109 Netzbach 352 465 % 2024
110 Niederneisen 1.463 465 % 2024
111 Oberfischbach 142 465 % 2024
112 Oberneisen 722 465 % 2024
113 Obernhof 387 465 % 2024
114 Oberwies 147 465 % 2024
115 Pohl 339 465 % 2024
116 Rettert 453 465 % 2024
117 Scheidt 363 465 % 2024
118 Schiesheim 269 465 % 2024
119 Schönborn 716 465 % 2024
120 Schweighausen 219 465 % 2024
121 Seelbach 451 465 % 2024
122 Steinsberg 243 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (137 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Pohl

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Pohl?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Pohl bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 370 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Pohl hoch?

Mit 465 % liegt Pohl auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Pohl den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 375 % auf 465 % gestiegen (+90 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 375 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Pohl?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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