Pittenbach

RP
Rheinland-Pfalz Eifelkreis Bitburg-Prüm PLZ 54595 110 Einwohner
Grundsteuer A 175 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 330 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -135 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07232292

Grundsteuer für Pittenbach berechnen
Auf einen Blick

So steht Pittenbach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 330 % liegt Pittenbach auf Platz 2231 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 3 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Pittenbach liegt 156 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Von den 234 Gemeinden im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm hat Pittenbach den 192.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 432 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 330 % gesunken (-70 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Pittenbach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Pittenbach 330 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 156 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 198,00 € im Jahr bzw. 49,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 330 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 330 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Pittenbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Pittenbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 465 % +65 %
2025 175 % 330 % -135 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
185 Scheitenkorb 26 365 % 2025
186 Strickscheid 28 365 % 2024
187 Uppershausen 59 365 % 2024
188 Wallersheim 736 365 % 2024
189 Meckel 425 360 % 2025
190 Gentingen 96 350 % 2025
191 Hütten 49 350 % 2024
192 Pittenbach 110 330 % 2025
193 Lahr 180 308 % 2025
194 Auw bei Prüm 572 305 % 2025
195 Eilscheid 45 300 % 2025
196 Pronsfeld 1.004 295 % 2025
197 Fleringen 410 290 % 2025
198 Steinborn 170 290 % 2024
199 Büdesheim 564 285 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (234 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Pittenbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Pittenbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Pittenbach bei 330 %, für die Grundsteuer A bei 175 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Pittenbach hoch?

Mit 330 % liegt Pittenbach auf Platz 2231 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 3 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Pittenbach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 330 % gesunken (-70 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Pittenbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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