Peterswald-Löffelscheid

RP
Rheinland-Pfalz Cochem-Zell PLZ 56858 739 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07135071

Grundsteuer für Peterswald-Löffelscheid berechnen
Auf einen Blick

So steht Peterswald-Löffelscheid im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Peterswald-Löffelscheid auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Peterswald-Löffelscheid liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Cochem-Zell

Von den 89 Gemeinden im Kreis Cochem-Zell hat Peterswald-Löffelscheid den 14.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 474 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Peterswald-Löffelscheid

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Peterswald-Löffelscheid 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Peterswald-Löffelscheid.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Peterswald-Löffelscheid

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 465 % +100 %
2024 (vor der Reform) 400 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Cochem-Zell

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Cochem-Zell

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
65 Mittelstrimmig 426 465 % 2024
66 Möntenich 109 465 % 2024
67 Moritzheim 124 465 % 2024
68 Müden (Mosel) 652 465 % 2024
69 Müllenbach 682 465 % 2024
70 Neef 400 465 % 2024
71 Panzweiler 263 465 % 2024
72 Peterswald-Löffelscheid 739 465 % 2024
73 Reidenhausen 177 465 % 2024
74 Roes 477 465 % 2024
75 Sankt Aldegund 494 465 % 2024
76 Schauren 410 465 % 2024
77 Senheim 557 465 % 2024
78 Sosberg 145 465 % 2024
79 Tellig 310 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (89 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Peterswald-Löffelscheid

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Peterswald-Löffelscheid?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Peterswald-Löffelscheid bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Peterswald-Löffelscheid hoch?

Mit 465 % liegt Peterswald-Löffelscheid auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Peterswald-Löffelscheid den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Peterswald-Löffelscheid?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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