Osann-Monzel

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 54518 1.825 Einwohner
Grundsteuer A 250 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 250 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07231103

Grundsteuer für Osann-Monzel berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 250 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 250 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Osann-Monzel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Osann-Monzel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 365 %
2023 (vor der Reform) 250 % 250 % -115 %
2024 (vor der Reform) 250 % 250 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Büchenbeuren 1.825 470 % 2024
Hausen (Wied) 1.828 600 % 2025
Ramsen 1.828 500 % 2024
Gerolsheim 1.815 465 % 2024
Ottersheim bei Landau 1.838 465 % 2024
Bechtheim 1.838 519 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Osann-Monzel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Osann-Monzel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Osann-Monzel bei 250 %, für die Grundsteuer A bei 250 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Osann-Monzel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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