Oberweiler im Tal

RP
Rheinland-Pfalz Kusel PLZ 67756 160 Einwohner
Grundsteuer A 360 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 600 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07336072

Grundsteuer für Oberweiler im Tal berechnen
Auf einen Blick

So steht Oberweiler im Tal im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 600 % liegt Oberweiler im Tal auf Platz 180 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 89 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Oberweiler im Tal liegt 114 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Kusel

Von den 98 Gemeinden im Kreis Kusel hat Oberweiler im Tal den 17.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 550 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 415 % auf 600 % gestiegen (+185 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 545 %).

Rechenbeispiel für Oberweiler im Tal

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Oberweiler im Tal 600 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 114 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 360,00 € im Jahr bzw. 90,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 600 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 600 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oberweiler im Tal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oberweiler im Tal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 415 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 545 % +130 %
2024 (vor der Reform) 360 % 600 % +55 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kusel

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kusel

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
34 Körborn 339 600 % 2024
35 Langweiler 204 600 % 2024
36 Lohnweiler 359 600 % 2024
37 Matzenbach 590 600 % 2025
38 Nerzweiler 100 600 % 2025
39 Neunkirchen a.Potzb. 436 600 % 2024
40 Niederalben 325 600 % 2024
41 Oberweiler im Tal 160 600 % 2024
42 Odenbach 755 600 % 2024
43 Ohmbach 778 600 % 2024
44 Reipoltskirchen 318 600 % 2024
45 Ruthweiler 466 600 % 2024
46 Sankt Julian 1.040 600 % 2024
47 Schellweiler 485 600 % 2024
48 Thallichtenberg 515 600 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (98 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Oberweiler im Tal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oberweiler im Tal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oberweiler im Tal bei 600 %, für die Grundsteuer A bei 360 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Oberweiler im Tal hoch?

Mit 600 % liegt Oberweiler im Tal auf Platz 180 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 89 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Oberweiler im Tal den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 415 % auf 600 % gestiegen (+185 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 545 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oberweiler im Tal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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