Nievern

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 56132 1.064 Einwohner
Grundsteuer A 436 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 592 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +127 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07141098

Grundsteuer für Nievern berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 592 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 592 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Nievern.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Nievern

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 375 %
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +90 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2025 436 % 592 % +127 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Sankt Julian 1.064 600 % 2024
Trittenheim 1.064 465 % 2024
Siebeldingen 1.063 465 % 2024
Masburg 1.065 465 % 2024
Mettendorf 1.066 500 % 2024
Neitersen 1.066 680 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Nievern

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Nievern?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Nievern bei 592 %, für die Grundsteuer A bei 436 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Nievern?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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