Nieder-Olm

RP
Rheinland-Pfalz Mainz-Bingen PLZ 55268 9.755 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07339042

Grundsteuer für Nieder-Olm berechnen
Auf einen Blick

So steht Nieder-Olm im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Nieder-Olm auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Nieder-Olm liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Mainz-Bingen

Von den 64 Gemeinden im Kreis Mainz-Bingen hat Nieder-Olm den 8.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 453 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Nieder-Olm

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Nieder-Olm 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Nieder-Olm.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Nieder-Olm

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +100 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mainz-Bingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mainz-Bingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
31 Lörzweiler 2.266 465 % 2024
32 Ludwigshöhe 538 465 % 2024
33 Manubach 289 465 % 2024
34 Mommenheim 3.162 465 % 2024
35 Münster-Sarmsheim 2.973 465 % 2025
36 Nackenheim 5.387 465 % 2024
37 Nieder-Hilbersheim 630 465 % 2024
38 Nieder-Olm 9.755 465 % 2024
39 Niederheimbach 812 465 % 2024
40 Nierstein 8.080 465 % 2024
41 Ober-Hilbersheim 993 465 % 2024
42 Ober-Olm 4.532 465 % 2024
43 Oberdiebach 851 465 % 2024
44 Oberheimbach 512 465 % 2024
45 Ockenheim 2.699 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (64 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Nieder-Olm

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Nieder-Olm?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Nieder-Olm bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Nieder-Olm hoch?

Mit 465 % liegt Nieder-Olm auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Nieder-Olm den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Nieder-Olm?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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