Mauschbach

RP
Rheinland-Pfalz Südwestpfalz PLZ 66500 296 Einwohner
Grundsteuer A 290 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 353 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07340218

Grundsteuer für Mauschbach berechnen
Auf einen Blick

So steht Mauschbach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 353 % liegt Mauschbach auf Platz 2227 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 3 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Mauschbach liegt 133 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Südwestpfalz

Von den 84 Gemeinden im Kreis Südwestpfalz hat Mauschbach den 84.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 492 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 290 % auf 353 % gestiegen (+63 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 278 %).

Rechenbeispiel für Mauschbach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Mauschbach 353 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 133 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 211,80 € im Jahr bzw. 52,95 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 353 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 353 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mauschbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Mauschbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 255 % 290 % –
2023 (vor der Reform) 255 % 278 % -12 %
2024 (vor der Reform) 290 % 353 % +75 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Südwestpfalz

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Südwestpfalz

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
70 Schauerberg 187 465 % 2024
71 Schindhard 509 465 % 2024
72 Schmalenberg 748 465 % 2024
73 Schmitshausen 389 465 % 2024
74 Schwanheim 565 465 % 2024
75 Spirkelbach 635 465 % 2024
76 Steinalben 374 465 % 2024
77 Thaleischweiler-Fröschen 2.696 465 % 2024
78 Waldfischbach-Burgalben 4.185 465 % 2024
79 Walshausen 307 465 % 2024
80 Weselberg 1.329 465 % 2024
81 Wiesbach 466 465 % 2024
82 Wilgartswiesen 937 465 % 2024
83 Winterbach (Pfalz) 503 465 % 2024
84 Mauschbach 296 353 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (84 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Mauschbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mauschbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mauschbach bei 353 %, für die Grundsteuer A bei 290 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Mauschbach hoch?

Mit 353 % liegt Mauschbach auf Platz 2227 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 3 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Mauschbach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 290 % auf 353 % gestiegen (+63 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 278 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mauschbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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