Martinshöhe

RP
Rheinland-Pfalz Kaiserslautern PLZ 66894 1.361 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07335203

Grundsteuer für Martinshöhe berechnen
Auf einen Blick

So steht Martinshöhe im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Martinshöhe auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Martinshöhe liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Kaiserslautern

Von den 50 Gemeinden im Kreis Kaiserslautern hat Martinshöhe den 36.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 545 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 465 % gestiegen (+15 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 450 %).

Rechenbeispiel für Martinshöhe

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Martinshöhe 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Martinshöhe.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Martinshöhe

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 450 % 465 % +15 %
2024 (vor der Reform) 450 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kaiserslautern

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kaiserslautern

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
36 Bann 2.214 465 % 2025
37 Erzenhausen 760 465 % 2024
38 Eulenbis 482 465 % 2024
39 Hütschenhausen 3.950 465 % 2025
40 Kindsbach 2.533 465 % 2024
41 Kollweiler 530 465 % 2024
42 Lambsborn 709 465 % 2025
43 Mackenbach 2.071 465 % 2024
44 Martinshöhe 1.361 465 % 2024
45 Queidersbach 2.715 465 % 2024
46 Rodenbach 3.338 465 % 2024
47 Schwedelbach 1.091 465 % 2024
48 Weilerbach 4.501 465 % 2024
49 Langwieden 275 308 % 2025
50 Gerhardsbrunn 155 208 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (50 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Martinshöhe

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Martinshöhe?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Martinshöhe bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Martinshöhe hoch?

Mit 465 % liegt Martinshöhe auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Martinshöhe den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 465 % gestiegen (+15 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 450 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Martinshöhe?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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