Ippenschied

RP
Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach PLZ 55566 145 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07133050

Grundsteuer für Ippenschied berechnen
Auf einen Blick

So steht Ippenschied im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Ippenschied auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Ippenschied liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Bad Kreuznach

Von den 118 Gemeinden im Kreis Bad Kreuznach hat Ippenschied den 39.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 476 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Ippenschied

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Ippenschied 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Ippenschied.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Ippenschied

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +100 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Bad Kreuznach

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Bad Kreuznach

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
60 Hargesheim 2.944 465 % 2024
61 Heimweiler 414 465 % 2024
62 Heinzenberg 28 465 % 2024
63 Hergenfeld 494 465 % 2024
64 Hochstetten-Dhaun 1.668 465 % 2024
65 Horbach 41 465 % 2024
66 Hundsbach 352 465 % 2024
67 Ippenschied 145 465 % 2024
68 Jeckenbach 198 465 % 2024
69 Kellenbach 246 465 % 2024
70 Kirschroth 277 465 % 2024
71 Königsau 66 465 % 2024
72 Langenthal 86 465 % 2024
73 Lauschied 523 465 % 2024
74 Lettweiler 209 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (118 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Ippenschied

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ippenschied?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Ippenschied bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Ippenschied hoch?

Mit 465 % liegt Ippenschied auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Ippenschied den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Ippenschied?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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