Hirschfeld (Hunsrück)

RP
Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis PLZ 55483 288 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07140053

Grundsteuer für Hirschfeld (Hunsrück) berechnen
Auf einen Blick

So steht Hirschfeld (Hunsrück) im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Hirschfeld (Hunsrück) auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Hirschfeld (Hunsrück) liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Von den 137 Gemeinden im Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis hat Hirschfeld (Hunsrück) den 16.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 444 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Hirschfeld (Hunsrück)

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Hirschfeld (Hunsrück) 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hirschfeld (Hunsrück).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hirschfeld (Hunsrück)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 365 % 0 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % +100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
40 Gondershausen 1.317 465 % 2024
41 Halsenbach 1.288 465 % 2024
42 Hasselbach 226 465 % 2024
43 Hausbay 237 465 % 2024
44 Hecken 116 465 % 2024
45 Heinzenbach 415 465 % 2024
46 Henau 166 465 % 2024
47 Hirschfeld (Hunsrück) 288 465 % 2024
48 Hollnich 293 465 % 2024
49 Holzbach 565 465 % 2024
50 Horn 388 465 % 2024
51 Hungenroth 278 465 % 2024
52 Kappel 453 465 % 2024
53 Karbach 650 465 % 2024
54 Kastellaun 5.732 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (137 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Hirschfeld (Hunsrück)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hirschfeld (Hunsrück)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hirschfeld (Hunsrück) bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Hirschfeld (Hunsrück) hoch?

Mit 465 % liegt Hirschfeld (Hunsrück) auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Hirschfeld (Hunsrück) den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 465 % gestiegen (+100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hirschfeld (Hunsrück)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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