Herschbroich

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 53518 274 Einwohner
Grundsteuer A 325 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 375 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +25 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07131028

Grundsteuer für Herschbroich berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 375 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 375 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Herschbroich.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Herschbroich

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 350 %
2023 (vor der Reform) 300 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 350 % 0 %
2025 325 % 375 % +25 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Duppach 273 600 % 2024
Finkenbach-Gersweiler 273 465 % 2024
Demerath 275 465 % 2024
Lütz 273 465 % 2024
Schiesheim 272 465 % 2024
Gierschnach 276 465 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Herschbroich

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Herschbroich?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Herschbroich bei 375 %, für die Grundsteuer A bei 325 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Herschbroich?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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