Großfischlingen

RP
Rheinland-Pfalz Südliche Weinstraße PLZ 67483 600 Einwohner
Grundsteuer A 380 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07337035

Grundsteuer für Großfischlingen berechnen
Auf einen Blick

So steht Großfischlingen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Großfischlingen auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Großfischlingen liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Südliche Weinstraße

Von den 75 Gemeinden im Kreis Südliche Weinstraße hat Großfischlingen den 14.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 470 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 465 % gestiegen (+95 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 370 %).

Rechenbeispiel für Großfischlingen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Großfischlingen 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Großfischlingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Großfischlingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 370 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +95 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2025 380 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Südliche Weinstraße

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Südliche Weinstraße

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
27 Flemlingen 388 465 % 2024
28 Frankweiler 896 465 % 2024
29 Freimersheim 1.028 465 % 2024
30 Gleisweiler 586 465 % 2025
31 Göcklingen 868 465 % 2024
32 Gommersheim 1.602 465 % 2024
33 Gossersweiler-Stein 1.382 465 % 2025
34 Großfischlingen 600 465 % 2024
35 Hainfeld 882 465 % 2024
36 Hergersweiler 228 465 % 2024
37 Herxheimweyher 576 465 % 2024
38 Heuchelheim-Klingen 822 465 % 2024
39 Ilbesheim bei Landau in der Pfalz 1.172 465 % 2024
40 Impflingen 1.015 465 % 2024
41 Insheim 2.193 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (75 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Großfischlingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Großfischlingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Großfischlingen bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 380 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Großfischlingen hoch?

Mit 465 % liegt Großfischlingen auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Großfischlingen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 465 % gestiegen (+95 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 370 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Großfischlingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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