Fronhofen

RP
Rheinland-Pfalz Rhein-Hunsrück-Kreis PLZ 55471 246 Einwohner
Grundsteuer A 320 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07140039

Grundsteuer für Fronhofen berechnen
Auf einen Blick

So steht Fronhofen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 400 % liegt Fronhofen auf Platz 2101 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 8 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Fronhofen liegt 86 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Von den 137 Gemeinden im Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis hat Fronhofen den 123.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 444 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 400 % gestiegen (+60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 340 %).

Rechenbeispiel für Fronhofen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Fronhofen 400 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 86 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 240,00 € im Jahr bzw. 60,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Fronhofen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Fronhofen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 290 % 340 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 400 % +60 %
2024 (vor der Reform) 320 % 400 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
117 Woppenroth 224 465 % 2024
118 Würrich 159 465 % 2024
119 Wüschheim 310 465 % 2024
120 Zilshausen 266 465 % 2024
121 Mühlpfad 63 455 % 2024
122 Uhler 366 440 % 2024
123 Dichtelbach 625 400 % 2024
124 Fronhofen 246 400 % 2024
125 Badenhard 155 365 % 2024
126 Erbach 300 365 % 2024
127 Keidelheim 339 365 % 2024
128 Kludenbach 118 365 % 2024
129 Niederkumbd 326 365 % 2024
130 Pleizenhausen 322 365 % 2024
131 Wiebelsheim 607 365 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (137 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Fronhofen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Fronhofen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Fronhofen bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 320 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Fronhofen hoch?

Mit 400 % liegt Fronhofen auf Platz 2101 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 8 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Fronhofen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 400 % gestiegen (+60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 340 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Fronhofen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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