Bruttig-Fankel

RP
Rheinland-Pfalz Cochem-Zell PLZ 56814 1.130 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07135017

Grundsteuer für Bruttig-Fankel berechnen
Auf einen Blick

So steht Bruttig-Fankel im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Bruttig-Fankel auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Bruttig-Fankel liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Cochem-Zell

Von den 89 Gemeinden im Kreis Cochem-Zell hat Bruttig-Fankel den 14.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 474 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 366 % auf 465 % gestiegen (+99 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 366 %).

Rechenbeispiel für Bruttig-Fankel

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bruttig-Fankel 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bruttig-Fankel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bruttig-Fankel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 309 % 366 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +99 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Cochem-Zell

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Cochem-Zell

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
20 Beuren 440 465 % 2024
21 Binningen 684 465 % 2024
22 Blankenrath 1.646 465 % 2024
23 Bremm 687 465 % 2024
24 Brieden 151 465 % 2024
25 Briedern 338 465 % 2024
26 Brohl 350 465 % 2024
27 Bruttig-Fankel 1.130 465 % 2024
28 Büchel 1.235 465 % 2024
29 Cochem 4.897 465 % 2024
30 Dohr 614 465 % 2024
31 Dünfus 286 465 % 2024
32 Düngenheim 1.294 465 % 2024
33 Ediger-Eller 886 465 % 2024
34 Ellenz-Poltersdorf 814 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (89 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bruttig-Fankel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bruttig-Fankel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bruttig-Fankel bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Bruttig-Fankel hoch?

Mit 465 % liegt Bruttig-Fankel auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bruttig-Fankel den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 366 % auf 465 % gestiegen (+99 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 366 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bruttig-Fankel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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