Breitenbach

RP
Rheinland-Pfalz Kusel PLZ 66916 1.751 Einwohner
Grundsteuer A 360 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 604 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +139 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07336010

Grundsteuer für Breitenbach berechnen
Auf einen Blick

So steht Breitenbach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 604 % liegt Breitenbach auf Platz 176 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 92 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Breitenbach liegt 118 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Kusel

Von den 98 Gemeinden im Kreis Kusel hat Breitenbach den 16.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 550 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 390 % auf 604 % gestiegen (+214 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Breitenbach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Breitenbach 604 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 118 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 362,40 € im Jahr bzw. 90,60 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 604 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 604 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Breitenbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Breitenbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 390 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +75 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2025 360 % 604 % +139 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kusel

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kusel

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
9 Heinzenhausen 242 627 % 2025
10 Nanzdietschweiler 1.104 615 % 2024
11 Rutsweiler an der Lauter 370 615 % 2024
12 Kappeln 205 613 % 2024
13 Dunzweiler 849 610 % 2024
14 Grumbach 480 606 % 2025
15 Offenbach-Hundheim 977 606 % 2024
16 Breitenbach 1.751 604 % 2025
17 Adenbach 144 600 % 2024
18 Altenkirchen 1.281 600 % 2024
19 Aschbach 299 600 % 2024
20 Buborn 115 600 % 2024
21 Dennweiler-Frohnbach 277 600 % 2024
22 Dittweiler 864 600 % 2024
23 Erdesbach 588 600 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (98 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Breitenbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Breitenbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Breitenbach bei 604 %, für die Grundsteuer A bei 360 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Breitenbach hoch?

Mit 604 % liegt Breitenbach auf Platz 176 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 92 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Breitenbach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 390 % auf 604 % gestiegen (+214 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Breitenbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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