Battenberg (Pfalz)

RP
Rheinland-Pfalz Bad Dürkheim PLZ 67271 375 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 465 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07332003

Grundsteuer für Battenberg (Pfalz) berechnen
Auf einen Blick

So steht Battenberg (Pfalz) im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 465 % liegt Battenberg (Pfalz) auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Battenberg (Pfalz) liegt 21 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Bad Dürkheim

Von den 48 Gemeinden im Kreis Bad Dürkheim hat Battenberg (Pfalz) den 30.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 542 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 465 % gestiegen (+95 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 370 %).

Rechenbeispiel für Battenberg (Pfalz)

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Battenberg (Pfalz) 465 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 21 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 279,00 € im Jahr bzw. 69,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 465 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 465 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Battenberg (Pfalz).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Battenberg (Pfalz)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 305 % 370 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +95 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Bad Dürkheim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Bad Dürkheim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
24 Niederkirchen bei Deidesheim 2.247 515 % 2025
25 Friedelsheim 1.429 500 % 2025
26 Gönnheim 1.601 495 % 2024
27 Herxheim am Berg 721 495 % 2025
28 Tiefenthal 874 485 % 2024
29 Weisenheim am Sand 4.131 480 % 2024
30 Bad Dürkheim 19.002 465 % 2024
31 Battenberg (Pfalz) 375 465 % 2024
32 Bissersheim 483 465 % 2024
33 Bockenheim a.d.W. 2.349 465 % 2024
34 Carlsberg 3.552 465 % 2024
35 Dackenheim 459 465 % 2024
36 Ellerstadt 2.459 465 % 2024
37 Forst an der Weinstraße 789 465 % 2024
38 Gerolsheim 1.796 465 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (48 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Battenberg (Pfalz)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Battenberg (Pfalz)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Battenberg (Pfalz) bei 465 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Battenberg (Pfalz) hoch?

Mit 465 % liegt Battenberg (Pfalz) auf Platz 875 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 10 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Battenberg (Pfalz) den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 465 % gestiegen (+95 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 370 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Battenberg (Pfalz)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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