Barbelroth

RP
Rheinland-Pfalz Südliche Weinstraße PLZ 76889 658 Einwohner
Grundsteuer A 435 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 417 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -18 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07337006

Grundsteuer für Barbelroth berechnen
Auf einen Blick

So steht Barbelroth im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 417 % liegt Barbelroth auf Platz 2088 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 9 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Barbelroth liegt 69 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Südliche Weinstraße

Von den 75 Gemeinden im Kreis Südliche Weinstraße hat Barbelroth den 75.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 470 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 417 % gestiegen (+52 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 435 %).

Rechenbeispiel für Barbelroth

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Barbelroth 417 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 69 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 250,20 € im Jahr bzw. 62,55 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 417 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 417 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Barbelroth.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Barbelroth

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 365 % 0 %
2024 (vor der Reform) 345 % 435 % +70 %
2025 435 % 417 % -18 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Südliche Weinstraße

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Südliche Weinstraße

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
61 Roschbach 850 465 % 2025
62 Schweigen-Rechtenbach 1.339 465 % 2024
63 Siebeldingen 1.066 465 % 2024
64 Silz 697 465 % 2024
65 Steinfeld 1.841 465 % 2024
66 Venningen 925 465 % 2024
67 Völkersweiler 571 465 % 2024
68 Waldhambach 382 465 % 2024
69 Waldrohrbach 406 465 % 2024
70 Walsheim 630 465 % 2024
71 Wernersberg 1.110 465 % 2024
72 Weyher in der Pfalz 542 465 % 2025
73 Schweighofen 607 455 % 2025
74 Dierbach 565 450 % 2025
75 Barbelroth 658 417 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (75 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Barbelroth

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Barbelroth?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Barbelroth bei 417 %, für die Grundsteuer A bei 435 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Barbelroth hoch?

Mit 417 % liegt Barbelroth auf Platz 2088 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 9 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Barbelroth den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 417 % gestiegen (+52 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 435 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Barbelroth?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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