Grundsteuer-Hebesatz Barbelroth
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Barbelroth (Südliche Weinstraße) in Rheinland-Pfalz.
Barbelroth
RPBerechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07337006
So steht Barbelroth im Vergleich da
Im Bundesland
Mit 417 % liegt Barbelroth auf Platz 2088 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 9 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Barbelroth liegt 69 Prozentpunkte darunter.
Im Landkreis Südliche Weinstraße
Von den 75 Gemeinden im Kreis Südliche Weinstraße hat Barbelroth den 75.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 470 %.
Entwicklung
Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 417 % gestiegen (+52 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 435 %).
Rechenbeispiel für Barbelroth
Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Barbelroth 417 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 69 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 250,20 € im Jahr bzw. 62,55 € pro Quartal.
Was bedeutet der Hebesatz von 417 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 417 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Barbelroth.
Hebesatz-Entwicklung in Barbelroth
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 300 % | 365 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 300 % | 365 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 345 % | 435 % | +70 % |
| 2025 | 435 % | 417 % | -18 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Südliche Weinstraße
| Platz | Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|---|
| 61 | Roschbach | 850 | 465 % | 2025 |
| 62 | Schweigen-Rechtenbach | 1.339 | 465 % | 2024 |
| 63 | Siebeldingen | 1.066 | 465 % | 2024 |
| 64 | Silz | 697 | 465 % | 2024 |
| 65 | Steinfeld | 1.841 | 465 % | 2024 |
| 66 | Venningen | 925 | 465 % | 2024 |
| 67 | Völkersweiler | 571 | 465 % | 2024 |
| 68 | Waldhambach | 382 | 465 % | 2024 |
| 69 | Waldrohrbach | 406 | 465 % | 2024 |
| 70 | Walsheim | 630 | 465 % | 2024 |
| 71 | Wernersberg | 1.110 | 465 % | 2024 |
| 72 | Weyher in der Pfalz | 542 | 465 % | 2025 |
| 73 | Schweighofen | 607 | 455 % | 2025 |
| 74 | Dierbach | 565 | 450 % | 2025 |
| 75 | Barbelroth | 658 | 417 % | 2025 |
Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (75 Gemeinden, Ausschnitt).
Grundsteuer in Barbelroth
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Barbelroth?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Barbelroth bei 417 %, für die Grundsteuer A bei 435 % (Stand 2025).
Ist der Hebesatz in Barbelroth hoch?
Mit 417 % liegt Barbelroth auf Platz 2088 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 9 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.
Hat Barbelroth den Hebesatz erhöht?
Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 417 % gestiegen (+52 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 435 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Barbelroth?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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