Barbelroth

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 76889 668 Einwohner
Grundsteuer A 435 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 417 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -18 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07337006

Grundsteuer für Barbelroth berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 417 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 417 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Barbelroth.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Barbelroth

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 365 %
2023 (vor der Reform) 300 % 365 % 0 %
2024 (vor der Reform) 345 % 435 % +70 %
2025 435 % 417 % -18 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Gauersheim 667 465 % 2024
Stockum-Püschen 667 465 % 2024
Müllenbach 670 465 % 2024
Damscheid 666 465 % 2024
Ailertchen 670 490 % 2024
Bettenfeld 670 388 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Barbelroth

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Barbelroth?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Barbelroth bei 417 %, für die Grundsteuer A bei 435 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Barbelroth?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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