Marienmünster

NW
Nordrhein-Westfalen Höxter PLZ 37696 4.758 Einwohner
Grundsteuer A 258 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 677 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Bund der Steuerzahler NRW und Beschlüsse der Städte, 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05762024

Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.

Grundsteuer für Marienmünster berechnen
Auf einen Blick

So steht Marienmünster im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 677 % liegt Marienmünster auf Platz 209 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 47 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Marienmünster liegt 34 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Höxter

Von den 10 Gemeinden im Kreis Höxter hat Marienmünster den 7.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 728 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 479 % auf 677 % gestiegen (+198 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 493 %).

Rechenbeispiel für Marienmünster

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Marienmünster 677 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 34 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 406,20 € im Jahr bzw. 101,55 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 677 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 677 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Marienmünster.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Marienmünster

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 274 % 479 % –
2023 (vor der Reform) 274 % 493 % +14 %
2024 (vor der Reform) 274 % 493 % 0 %
2025 258 % 677 % +184 %
2026 – 677 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Höxter

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Höxter

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Höxter 27.908 920 % 2025
2 Steinheim 12.000 789 % 2025
3 Beverungen 12.595 759 % 2025
4 Bad Driburg 18.876 755 % 2025
5 Brakel 16.152 748 % 2025
6 Warburg 23.210 745 % 2026
7 Marienmünster 4.758 677 % 2026
8 Willebadessen 8.172 663 % 2025
9 Nieheim 6.031 639 % 2025
10 Borgentreich 8.454 583 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (10 Gemeinden).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Marienmünster

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Marienmünster?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Marienmünster bei 677 %, für die Grundsteuer A bei 258 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Marienmünster hoch?

Mit 677 % liegt Marienmünster auf Platz 209 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 47 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Marienmünster den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 479 % auf 677 % gestiegen (+198 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 493 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Marienmünster?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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