Steinkirchen

NI
Niedersachsen PLZ 21720 1.756 Einwohner
Grundsteuer A 520 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 525 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03359039

Grundsteuer für Steinkirchen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 525 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 525 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinkirchen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinkirchen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 490 % 495 %
2023 (vor der Reform) 490 % 495 % 0 %
2024 (vor der Reform) 520 % 525 % +30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Meerbeck 1.759 224 % 2025
Wistedt 1.753 299 % 2025
Kettenkamp 1.763 270 % 2025
Freiburg (Elbe), Flecken 1.766 268 % 2025
Artlenburg, Flecken 1.766 405 % 2024
Bahrdorf 1.744 135 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinkirchen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinkirchen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinkirchen bei 525 %, für die Grundsteuer A bei 520 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinkirchen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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