Sittensen

NI
Niedersachsen Rotenburg (Wümme) PLZ 27419 6.264 Einwohner
Grundsteuer A 606 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 322 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -128 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03357044

Grundsteuer für Sittensen berechnen
Auf einen Blick

So steht Sittensen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 322 % liegt Sittensen auf Platz 377 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 60 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Sittensen liegt 7 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Von den 57 Gemeinden im Kreis Rotenburg (Wümme) hat Sittensen den 17.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 277 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 430 % auf 322 % gesunken (-108 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %).

Rechenbeispiel für Sittensen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Sittensen 322 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 7 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 193,20 € im Jahr bzw. 48,30 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 322 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 322 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Sittensen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Sittensen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 430 % 430 % –
2023 (vor der Reform) 450 % 450 % +20 %
2024 (vor der Reform) 540 % 450 % 0 %
2025 606 % 322 % -128 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rotenburg (Wümme)

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
10 Selsingen 3.579 357 % 2025
11 Hassendorf 1.229 350 % 2024
12 Bötersen 1.024 340 % 2024
13 Gnarrenburg 9.203 340 % 2025
14 Scheeßel 12.709 340 % 2025
15 Ahausen 1.882 330 % 2025
16 Fintel 3.095 330 % 2025
17 Sittensen 6.264 322 % 2025
18 Groß Meckelsen 538 310 % 2025
19 Heeslingen 4.915 310 % 2025
20 Sottrum 6.435 305 % 2025
21 Oerel 1.893 300 % 2025
22 Stemmen 799 300 % 2025
23 Vahlde 703 300 % 2025
24 Visselhövede 9.542 299 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (57 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Sittensen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Sittensen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Sittensen bei 322 %, für die Grundsteuer A bei 606 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Sittensen hoch?

Mit 322 % liegt Sittensen auf Platz 377 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 60 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Sittensen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 430 % auf 322 % gesunken (-108 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Sittensen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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