Seggebruch

NI
Niedersachsen PLZ 31691 1.658 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 245 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -150 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03257034

Grundsteuer für Seggebruch berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 245 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 245 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Seggebruch.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Seggebruch

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 370 %
2023 (vor der Reform) 360 % 380 % +10 %
2024 (vor der Reform) 380 % 395 % +15 %
2025 400 % 245 % -150 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Hohne 1.655 280 % 2025
Ahnsbeck 1.653 300 % 2025
Stedesdorf 1.650 195 % 2025
Ehra-Lessien 1.649 310 % 2025
Balge 1.669 240 % 2025
Wilsum 1.641 240 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Seggebruch

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Seggebruch?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Seggebruch bei 245 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Seggebruch?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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