Rosdorf

NI
Niedersachsen PLZ 37124 12.186 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03159029

Grundsteuer für Rosdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rosdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rosdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 380 %
2023 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 400 % +20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Apen 12.102 314 % 2025
Zetel 12.313 375 % 2025
Edemissen 12.329 490 % 2024
Geeste 12.029 320 % 2025
Sassenburg 12.014 433 % 2025
Uplengen 11.951 219 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Rosdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rosdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rosdorf bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rosdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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