Osterbruch

NI
Niedersachsen Cuxhaven PLZ 21762 457 Einwohner
Grundsteuer A 480 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 220 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -240 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03352045

Grundsteuer für Osterbruch berechnen
Auf einen Blick

So steht Osterbruch im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 220 % liegt Osterbruch auf Platz 738 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 20 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Osterbruch liegt 95 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Cuxhaven

Von den 29 Gemeinden im Kreis Cuxhaven hat Osterbruch den 20.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 270 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 460 % auf 220 % gesunken (-240 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 460 %).

Rechenbeispiel für Osterbruch

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Osterbruch 220 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 95 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 132,00 € im Jahr bzw. 33,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 220 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 220 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Osterbruch.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Osterbruch

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 460 % 460 % –
2023 (vor der Reform) 460 % 460 % 0 %
2024 (vor der Reform) 460 % 460 % 0 %
2025 480 % 220 % -240 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Cuxhaven

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Cuxhaven

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
14 Wingst 3.348 270 % 2025
15 Wanna 2.293 260 % 2025
16 Neuhaus (Oste), Flecken 1.045 250 % 2025
17 Nordleda 958 230 % 2025
18 Osten 1.721 230 % 2025
19 Hollnseth 833 226 % 2025
20 Oberndorf 1.338 220 % 2025
21 Osterbruch 457 220 % 2025
22 Belum 791 210 % 2025
23 Ihlienworth 1.502 210 % 2025
24 Mittelstenahe 575 201 % 2025
25 Armstorf 704 179 % 2025
26 Bülkau 821 160 % 2025
27 Stinstedt 515 158 % 2025
28 Odisheim 453 150 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (29 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Osterbruch

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Osterbruch?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Osterbruch bei 220 %, für die Grundsteuer A bei 480 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Osterbruch hoch?

Mit 220 % liegt Osterbruch auf Platz 738 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 20 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Osterbruch den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 460 % auf 220 % gesunken (-240 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 460 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Osterbruch?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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