Grundsteuer-Hebesatz Oldendorf
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Oldendorf in Niedersachsen.
Oldendorf
NIBerechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03359036
Was bedeutet der Hebesatz von 305 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 305 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oldendorf.
Hebesatz-Entwicklung in Oldendorf
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 440 % | 440 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 440 % | 440 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 460 % | 460 % | +20 % |
| 2025 | – | 305 % | -155 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Fintel | 3.054 | 330 % | 2025 |
| Dahlenburg, Flecken | 3.072 | 280 % | 2025 |
| Riede | 3.080 | 315 % | 2025 |
| Vordorf | 3.098 | 351 % | 2025 |
| Drebber | 2.981 | 284 % | 2025 |
| Vollersode | 2.961 | 320 % | 2025 |
Grundsteuer in Oldendorf
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oldendorf?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oldendorf bei 305 %, für die Grundsteuer A bei 460 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oldendorf?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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