Oldendorf

NI
Niedersachsen Stade PLZ 21726 3.103 Einwohner
Grundsteuer A 460 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 305 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -155 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03359036

Grundsteuer für Oldendorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Oldendorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 305 % liegt Oldendorf auf Platz 435 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 53 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Oldendorf liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Stade

Von den 40 Gemeinden im Kreis Stade hat Oldendorf den 23.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 358 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 440 % auf 305 % gesunken (-135 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 460 %).

Rechenbeispiel für Oldendorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Oldendorf 305 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 10 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 183,00 € im Jahr bzw. 45,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 305 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 305 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oldendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oldendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 440 % 440 % –
2023 (vor der Reform) 440 % 440 % 0 %
2024 (vor der Reform) 460 % 460 % +20 %
2025 – 305 % -155 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Stade

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Stade

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
16 Beckdorf 2.755 420 % 2025
17 Himmelpforten 5.159 395 % 2025
18 Grünendeich 1.750 377 % 2025
19 Kutenholz 4.578 370 % 2025
20 Deinste 2.180 360 % 2025
21 Harsefeld, Flecken 14.772 359 % 2025
22 Sauensiek 2.472 335 % 2025
23 Oldendorf 3.103 305 % 2025
24 Bargstedt 2.179 303 % 2025
25 Düdenbüttel 1.019 300 % 2025
26 Drochtersen 11.199 295 % 2025
27 Hammah 3.333 295 % 2025
28 Heinbockel 1.452 295 % 2025
29 Ahlerstedt 5.452 275 % 2025
30 Freiburg (Elbe), Flecken 1.742 268 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (40 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Oldendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oldendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oldendorf bei 305 %, für die Grundsteuer A bei 460 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Oldendorf hoch?

Mit 305 % liegt Oldendorf auf Platz 435 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 53 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Oldendorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 440 % auf 305 % gesunken (-135 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 460 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oldendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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