Oldenburg (Oldenburg)

NI
Niedersachsen PLZ 26121 177.055 Einwohner
Grundsteuer A 500 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 539 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +94 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03403000

Grundsteuer für Oldenburg (Oldenburg) berechnen
Auf einen Blick

So steht Oldenburg (Oldenburg) im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 539 % liegt Oldenburg (Oldenburg) auf Platz 41 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 96 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Oldenburg (Oldenburg) liegt 224 Prozentpunkte darüber.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 445 % auf 539 % gestiegen (+94 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 445 %).

Rechenbeispiel für Oldenburg (Oldenburg)

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Oldenburg (Oldenburg) 539 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 224 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 323,40 € im Jahr bzw. 80,85 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 539 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 539 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oldenburg (Oldenburg).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oldenburg (Oldenburg)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 390 % 445 % –
2023 (vor der Reform) 390 % 445 % 0 %
2024 (vor der Reform) 390 % 445 % 0 %
2025 500 % 539 % +94 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze ähnlich großer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Osnabrück 166.257 545 % 2025
Göttingen 130.521 735 % 2025
Wolfsburg 129.813 586 % 2025
Salzgitter 104.433 540 % 2024
Braunschweig 252.811 750 % 2025
Hildesheim 98.207 822 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Oldenburg (Oldenburg)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oldenburg (Oldenburg)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oldenburg (Oldenburg) bei 539 %, für die Grundsteuer A bei 500 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Oldenburg (Oldenburg) hoch?

Mit 539 % liegt Oldenburg (Oldenburg) auf Platz 41 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 96 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Oldenburg (Oldenburg) den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 445 % auf 539 % gestiegen (+94 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 445 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oldenburg (Oldenburg)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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