Lindwedel

NI
Niedersachsen PLZ 29690 2.692 Einwohner
Grundsteuer A 340 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 340 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -180 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03358015

Grundsteuer für Lindwedel berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 340 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 340 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lindwedel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lindwedel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 375 % 375 %
2023 (vor der Reform) 375 % 375 % 0 %
2024 (vor der Reform) 520 % 520 % +145 %
2025 340 % 340 % -180 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Berumbur 2.697 290 % 2025
Denkte 2.670 485 % 2025
Weyhausen 2.722 370 % 2025
Schwarme 2.658 264 % 2025
Westerholt 2.644 260 % 2025
Adelheidsdorf 2.635 450 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lindwedel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lindwedel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lindwedel bei 340 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lindwedel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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