Grundsteuer-Hebesatz Lindwedel
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Lindwedel in Niedersachsen.
Lindwedel
NIBerechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03358015
Was bedeutet der Hebesatz von 340 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 340 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lindwedel.
Hebesatz-Entwicklung in Lindwedel
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 375 % | 375 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 375 % | 375 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 520 % | 520 % | +145 % |
| 2025 | 340 % | 340 % | -180 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Berumbur | 2.697 | 290 % | 2025 |
| Denkte | 2.670 | 485 % | 2025 |
| Weyhausen | 2.722 | 370 % | 2025 |
| Schwarme | 2.658 | 264 % | 2025 |
| Westerholt | 2.644 | 260 % | 2025 |
| Adelheidsdorf | 2.635 | 450 % | 2024 |
Grundsteuer in Lindwedel
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lindwedel?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lindwedel bei 340 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lindwedel?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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